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Liebe Urlauber!
Nutzen Sie die Möglichkeiten unseres Bonusprogramms!
Überall, wo Sie das "Grüne Herz" sehen, wird der Stausee-Bonus gewährt.
Sollten Sie sich für einen längeren Aufenthalt , d.h.
mehr als 2 Übernachtungen in unserer Region in unten genannten
Einrichtungen entscheiden, möchte sich der Förderverein
Hohenwarte in besonderer Form bei Ihnen bedanken.
Die folgenden Einrichtungen gewähren Ihnen bei Ihrem Aufenthalt
einen entsprechenden Bonus, welcher Ihnen die Möglichkeit gibt,
Leistungen wie Speisen und Getränke, Eintritte und Gebühren
sowie Übernachtungen preiswerter zu erhalten. Eine detaillierte
Auflistung der Vergünstigungen können Sie hier herunterladen.
- Hotel Am Schloßberg, Ziegenrück
- Weinkeller-Cafe "Zur Fernmühle", Ziegenrück
- Hotel "Fuchsbau", Walsburg
- Ferienland Crispendorf
- Ardesia-Therme, Lobenstein
- Saalfelder Feengrotten
- Technisches Schaudenkmal "Heinrichshütte", Wurzbach
- Gaststätte "Linkenmühle"
- Campingplatz "Linkenmühle", Paska
- Bootsverleih "Linkenmühle"
- Campingplatz Portenschmiede, Wilhelmsdorf
- Hotel und Restaurant "Saalestrand", Alter
- Gasthaus "Zur Linde", Althenbeuthen
- Campingplatz "Neumannshof", Gössitz
- Campingplatz "Droschkau", Drognitz
- Gaststätte "Zur alten Brauerei", Lothra
- Waldhotel am Stausee, Bucha
- Wasserkraftmuseum Ziegenrück
- Volkskundemueseum Reitzengeschwenda
- Waldgasthaus Lothramühle, Reitzengeschwenda
- Fahrgastschifffahrt Saalburg
- Sommerrodelbahn Saalburg
- Saale Touristik R. Rank, Saalburg
- Apparthotel "Am Rennsteig", Wurzbach
- Hotel und Restaurant "Güldene Gabel", Bucha
- Gasthof "Weißes Lamm", Leutenberg
- Gasthof "Garküche", Leutenberg
- Heimatstube Leutenberg
- Campingplatz Saalburg Kloster
- Campingplatz Saalburg Am Strandbad
- Hotel Piccolo
- Schleiz Gräfenwarth
- Museum Schloss Burgk
Bedingung ist, dass Sie sich von Ihrer Beherbergungsstätte bescheinigen
lassen, dass Sie länger als 2 Übernachtungen gebucht haben.
Diese Bescheinigung ist vor Nutzung einer Leistung vorzulegen und
führt
zu einem entsprechenden Bonus.
1. Die Übertragung
der Boni an Dritte ist nicht möglich.
2. Nichtgenutzte
Boni können nicht ausgezahlt werden.
3. Nachträgliche
Einlösung der Boni ist nicht durchführbar.
Anerkannt wird nur jeweils eine dieser Karten:
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und würden
uns freuen, Sie bald in unserer Region begrüßen zu dürfen.
Für Fragen und weitere Anregungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Halten Sie Ausschau nach dem „Stausee Hohenwarte“-Logo!
Mit freundlichem Gruß
Ihr Förderverein Stausee Hohenwarte
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